Damit sind Sie informiert: Stromkennzeichnung 2009

Die Europäische Gemeinschaft hat die Stromkennzeichnung zum notwendigen Beitrag für einen verbesserten Verbraucherschutz erklärt und die Mitgliedsländer zur Einführung und Umsetzung verpflichtet. Der Deutsche Gesetzgeber hat diese Vorgabe umgesetzt und im neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert. Alle Energieversorgungsunternehmen, die in Deutschland Endverbraucher mit Strom beliefern, müssen seit dem 15.12.2005 ihre Kunden unter anderem auf den Jahresverbrauchsabrechnungen darüber informieren, wie und mit welchen Umweltauswirkungen ihr Strom erzeugt wurde.
 
Happy ENERGY bietet erst seit 2010 Stromdienstleistungen an. Daher kann für 2009 keine Angabe zum Strommix von Happy ENERGY angegeben werden. Happy ENERGY stellt Strom aber ausschließlich aus erneuerbaren Energien, also Wasser- und Windkraft, sowie Sonnenenergie her.
 

Kennzeichnung der Stromlieferung 2009

Happy ENERGY Gesamte Stromlieferungen des Unternehmens Stromerzeugung in Deutschland 4)
     
0 % 0 % 24,9 %
0 % 0 % 57,8 %
100 % 100 % 17,3 %
     
0,00 g/kWh 0,00 g/kWh 508,00 g/kWh
0,00 g/kWh 0,00 g/kWh 0,0007 g/kWh
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07.07.2005. Angaben auf Basis der Daten für das Jahr 2009.
 
2) Z. B. Steinkohle, Braunkohle, Erdgas
3) Z. B. Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie
4) Allgemeine Versorgung und private Einspeiser
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